Pflegegrad 1–5?
Erhalten Sie Pflegehilfsmittel bis zu 42 € pro Monat – zuzahlungsfrei nach Genehmigung.
100 % von der Pflegekasse bezahlt · Ohne Rezept · Monatliche Lieferung nach Hause
✔ Gesetzlicher Anspruch nach § 40 SGB XI
✔ Kostenübernahme durch die Pflegekasse bis zu 42 €/Monat (nach Genehmigung)
✔ Start der Lieferung im Genehmigungsmonat
✔ DSGVO-konforme Datenverarbeitung (minimale Datenerhebung)
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Diese Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Sie zahlen: 0 €
Warum sind Pflegehilfsmittel zuzahlungsfrei?
Keine versteckten Kosten · Jederzeit kündbar
Pflegebox Inhalt
Diese Pflegehilfsmittel sind enthalten
Einmalhandschuhe -
hygienischer Schutz bei der Pflege
Mundschutz -
zusätzlicher Schutz
Händedesinfektion –
für saubere Hände im Alltag
Schutzschürzen –
hygienisches Arbeiten
Flächendesinfektion -
hygienische Oberflächen
Bettschutzeinlagen -
Schutz für Bett & Möbel
Die Zusammenstellung kann jederzeit angepasst werden.
Für wen ist das geeignet?
Passt das zu Ihrer Situation?
Geeignet, wenn …
✅ ein Pflegegrad (1–5) vorliegt
✅ die Pflege zu Hause stattfindet (z. B. ambulante Unterstützung)
✅ regelmäßig Verbrauchshilfsmittel benötigt werden
Oft nicht passend, wenn …
➡️ kein Pflegegrad vorhanden ist
➡️ die Versorgung ausschließlich stationär erfolgt
Unsicher, ob es passt?
Senden Sie uns einfach eine kurze Nachricht.
Wir melden uns zeitnah per E-Mail bei Ihnen zurück.
Warum Main Pflegehilfsmittel?
Viele Anbieter liefern ähnliche Produkte – entscheidend ist, wie klar und verlässlich der Prozess für Sie ist.
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Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert – von Antrag bis Lieferung.
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Sie füllen online aus – wir übernehmen die Einreichung und die Kommunikation mit der Pflegekasse im Prozess.
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Auswahl anpassbar, pausierbar oder beendbar – ohne unnötige Hürden.
FAQ
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Im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs bis zu 42 €/Monat übernimmt die Pflegekasse die Kosten in vielen Fällen. Voraussetzung ist die Genehmigung durch die Pflegekasse.
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Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in der Regel kein Rezept erforderlich.
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Keine unnötige Bindung. Sie können die Versorgung anpassen, pausieren oder beenden.
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Dann entstehen Ihnen keine Kosten. Wir informieren transparent über die nächsten Schritte.
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Sobald die Pflegekasse genehmigt, startet die Lieferung im selben Monat – danach monatlich.
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Nur die Angaben, die für Antragseinreichung und Kommunikation mit der Pflegekasse erforderlich sind.
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Ja, Angehörige können den Antrag unterstützen..
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Pflegegrad 1 bis 5.